Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Glasindustrie derzeit verschiedene Zuschläge erhoben werden. Diese dienen dem Ausgleich deutlich gestiegener Energie- und Transportkosten, die sich direkt auf die Herstellung und Lieferung von Glasprodukten auswirken.

Energiekostenzuschlag (EKZ)
Die Glasproduktion ist besonders energieintensiv, vor allem durch den Einsatz von Gas und Rohöl. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wird ein sogenannter Energiekostenzuschlag erhoben.

Wie wird der EKZ berechnet?
Der Zuschlag bezieht sich in der Regel auf das Gewicht des Glases und wird für einen bestimmten Zeitraum (z. B. drei Monate) festgelegt. Seine Höhe orientiert sich am aktuellen Rohölpreis an der Londoner Börse.

Mautzuschläge
Für den Transport unserer Rohstoffe und fertigen Glasprodukte fallen durch die gesetzlich vorgeschriebene LKW-Maut zusätzliche Kosten an. Diese Mautzuschläge geben wir gesondert an Sie weiter.
Wie erfolgt die Berechnung?
Die Zuschläge werden transparent und separat ausgewiesen und richten sich nach den jeweils geltenden Mautsätzen.

Energie-Industrie-Umlage (EIU)
Zusätzlich zum EKZ wurde in der europäischen Glasindustrie Anfang 2022 eine gaspreisabhängige Umlage eingeführt. Diese trägt den Namen Energie-Industrie-Umlage (EIU) und gleicht kurzfristige Schwankungen der Gaspreise aus.

Was bedeutet das für Sie?
Seit dem 01.02.2023 gilt ein Basispreis von 150 €/MWh. Wird dieser Wert überschritten, wird die Umlage monatlich angepasst. Die Höhe basiert auf dem durchschnittlichen Erdgaspreis des EGIX®-THE Index, der jeweils am drittletzten Werktag eines Monats ermittelt wird und ab dem Folgemonat gilt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.powernext.com/futures-market-data

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung,
Ihr Glas Stückmann-Team